Aufnahme an die Förderschule KME |
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Ein Schüler kann nicht ohne weiteres an
der Förderschule KME angemeldet werden. Vielmehr muss zuvor ein
sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt in der körperlichen und
motorischen Entwicklung festgestellt werden. Dies ist durch die
Verordnung zur
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs geregelt. Über die Art und den Umfang der
sonderpädagogischen Hilfen entscheidet die Landesschulbehörde auf Grundlage
eines „Beratungsgutachtens zur Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs“. ·
Das
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird
eingeleitet...
oder
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Die Entscheidung über die sonderpädagogische Förderung wird regelmäßig
zu den Zeugnisterminen durch die Klassenkonferenz überprüft. |
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Aufhebung der Entscheidung
Sonderpädagogischer Förderbedarf muss nicht für die gesamte Dauer der
Schulbesuchszeit gelten, sondern kann auch wieder aufgehoben werden. Hierzu sagt der Erlass: |
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„Kommt die
Klassenkonferenz zu dem Ergebnis, dass sonderpädagogischer Förderbedarf
vermutlich nicht mehr besteht, erfolgt (...) im Falle des Besuchs einer
Sonderschule eine Überweisung in die geeignet erscheinende andere
allgemeinbildende Schule, die zunächst bis zu sechs Monaten probeweise - auch
mit sonderpädagogischer Begleitung - besucht werden kann. Spätestens einen
Monat vor Ende des Schulhalbjahres leitet die Sonderschule der Schulbehörde
eine gemeinsam von der Sonderschule und der besuchten anderen
Allgemeinbildenden Schule erarbeitete Empfehlung zum weiteren Schulbesuch der
betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers zu.“
aus:
Ergänzende
Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen
Förderbedarfs |
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Förderschule
KME Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am |
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