Schulvorstand

 

Seit dem 01.08.2007 sind alle öffentlichen Schulen eigenverantwortlich und haben als neues Gremium den Schulvorstand. Seine Mitgliederanzahl setzt sich nach der Anzahl der Vollzeit-Lehrkräfte unserer Schule zusammen. Wir haben 12 Mitglieder. Die Hälfte bilden Lehrkräfte und päd. MitarbeiterInnen einschließlich der Schulleiterin (6 Mitglieder) und die zweite Hälfte teilen sich die Eltern (3 Mitglieder) und die Schüler (3 Mitglieder)

Weitere Personen können als beratende Mitglieder dem Schulvorstand angehören. Unser Schulvorstand hat unseren Förderschulkonrektor als beratendes Mitglied berufen.

Die Schulvorstandsmitglieder werden in den entsprechenden Gremien der Gesamtkonferenz, des Schulelternrats und der Schülervertretung gewählt. Die Schulleiterin gehört zur Gruppe des Kollegiums und bildet den Vorsitz. Bei Stimmengleichheit ist ihre Stimme entscheidend. Die Mitglieder des Kollegiums und der Eltern werden für 2 Jahre, die SchülerInnen für ein Jahr gewählt.

Der Schulträger (Geschäftsbereich Schule der Stadt Wolfsburg) wird zu allen Schulvorstandssitzungen eingeladen und kann mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen.

 

Der Schulvorstand entscheidet über:

1.       die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume

2.       den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters

3.       Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung (§ 23)

4.       Die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1)

5.       die Ausgestaltung der Stundentafel

6.       Schulpartnerschaften

7.       Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung (§107)

8.       Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§22)

9.       Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen MitarbeiterInnen an Grundschulen

10.       Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen

11.       Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule

12.       Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation)

13.       Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung (Die Gesamtkonferenz trifft die Entscheidung im Benehmen mit dem Schulvorstand).

 

 

Quellen:

 

- Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 17.07.2006,

  Niedersächsisches Kultusministerium

 

- Der Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule – Aufsatz im Schulverwaltungsblatt Juni 2007

 

 

 

 

Förderschule KME Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am 18.12.2009, Änderung vorbehalten