Schulvorstand |
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Seit dem Weitere Personen können als beratende Mitglieder dem Schulvorstand
angehören. Unser Schulvorstand hat unseren Förderschulkonrektor als
beratendes Mitglied berufen. Die Schulvorstandsmitglieder werden in den entsprechenden Gremien der
Gesamtkonferenz, des Schulelternrats und der Schülervertretung gewählt. Die
Schulleiterin gehört zur Gruppe des Kollegiums und bildet den Vorsitz. Bei
Stimmengleichheit ist ihre Stimme entscheidend. Die Mitglieder des Kollegiums
und der Eltern werden für 2 Jahre, die SchülerInnen
für ein Jahr gewählt. Der Schulträger (Geschäftsbereich Schule der Stadt Wolfsburg) wird zu
allen Schulvorstandssitzungen eingeladen und kann mit beratender Stimme und
Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen. Der
Schulvorstand entscheidet über: 1. die Inanspruchnahme der den Schulen im
Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten
Entscheidungsspielräume 2. den Plan über die Verwendung der
Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters 3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen
Ordnung (§ 23) 4. Die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§
25 Abs. 1) 5. die Ausgestaltung der Stundentafel 6. Schulpartnerschaften 7. Mitwirkungsentscheidungen bei der
Namensgebung (§107) 8. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
(§22) 9. Grundsätze für die Tätigkeit der
pädagogischen MitarbeiterInnen an Grundschulen 10. Grundsätze für die Durchführung von
Projektwochen 11. Grundsätze für die Werbung und das
Sponsoring in der Schule 12. Grundsätze für die jährliche Überprüfung
der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation) 13. Vorschlag für das Schulprogramm und die
Schulordnung (Die Gesamtkonferenz trifft die Entscheidung im Benehmen mit dem
Schulvorstand). Quellen: - Gesetz zur Einführung
der Eigenverantwortlichen Schule vom Niedersächsisches Kultusministerium - Der Schulvorstand der
Eigenverantwortlichen Schule – Aufsatz im Schulverwaltungsblatt Juni 2007 |
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Förderschule
KME Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8,
38446 Wolfsburg, erstellt am |