Mobiler Dienst

 

Der Mobile Dienst

 

Der Mobile Dienst stellt eine Form der integrativen Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf dar.

Ziel ist der Verbleib von zielgleich unterrichteten Kindern an den wohnortnahen allgemeinen Schulen.

 

Die Friedrich-von-Schiller-Schule deckt dabei für ihr Einzugsgebiet den Bereich der Körperlichen und Motorischen Entwicklung ab. Dabei beraten und unterstützen Förderschullehrkräfte unserer Schule körperlich beeinträchtigte Kinder und ihre Lehrer in Grund-, Haupt- und Realschulen, den Gymnasien und der IGS.

 

Aufgaben des Mobilen Dienstes

 

Der Mobile Dienst soll keine Nachhilfe, physiotherapeutische Förderung oder Förderunterricht leisten. Die Unterstützung durch den Mobilen Dienst umfasst vielmehr:

 

  • Unterstützung und Beratung der Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf didaktische, methodische, unterrichtsorganisatorische und soziale Probleme, die durch die Behinderung der Schülerin oder des Schülers entstehen können. Dazu gehören:

-         Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien

-         Auswahl technischer und schulischer Hilfsmittel

-         Unterstützung im Umgang mit dem Schüler

-         Information über die Behinderung

 

  • Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes und Versorgung mit Hilfsmitteln

 

  • Beratung der Eltern

-         Vermittlung von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern

-         Beratung hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln

-         Beratung in rechtlichen Fragen

 

  • Information der Mitschülerinnen und Mitschüler über die Art und Auswirkung der spezifischen Schädigung. Ziel ist das bessere Verständnis für die Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Integration in die Klassengemeinschaft.

 

  • Beratung bei der Umsetzung sonderpädagogischer Förderung

-         Beratung hinsichtlich des Nachteilsausgleiches (siehe unten)

-         Koordination der Beratung aller Fachlehrer

-         Beratung hinsichtlich der individuellen Belastbarkeit der Schülerin oder des Schülers.

 

  • Vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in Unterrichtsbereichen und -fächern

-         Anleitung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen, die der individuellen Auseinandersetzung mit der Behinderung dienen

-         Spezielle zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler, die sich aus der besonderen Kompetenz der Förderschullehrkraft ergeben.

 

Nachteilsausgleich – Was ist das?

 

Nach Artikel 3 Abs.3 Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der Nachteilsausgleich dient der Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile und stellt keine Bevorzugung der behinderten Schülerinnen und Schüler gegenüber deren Mitschülerinnen und Mitschüler dar.

 

Entsprechend dem Erlass des Nds. Kultusministeriums über Sonderpädagogische Förderung (SVBl 2/2005, S. 57 ff) können die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche und praktische Leistungsanforderungen verändert werden. Bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen sind zu dem wie im Erlass des Nds. Kultusministeriums über schriftliche Arbeiten (SVBl 2/2005, S. 75 ff) ausgeführt, die äußeren Bedingungen so zu gestalten, dass Nachteile aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden.

 

Der individuell festzulegende und gewährende Nachteilsausgleich kann wie folgt aussehen:

  • Verzicht auf Mitschrift von Tafeltexten (ggf. Einsatz einer Digitalkamera, Kopien des Tafelbildes)
  • Nutzung eines Diktiergerätes
  • Individuelle Hausaufgabenregelung, zeitliche Begrenzung
  • Verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten
  • Verkürzte Aufgabenstellungen
  • Rollstuhlgerechte Sitzordnung
  • Teilnahme am Sportunterricht im Rahmen der motorischen Fähigkeiten
  • Lineaturen angepasst an die graphomotorischen Fähigkeiten des Kindes
  • Teilbereiche eines Faches aus der Bewertung nehmen (z.B. Geometrie, Schriftbewertung)
  • Alternative Leistungsnachweise (z.B. mündliche statt schriftliche Arbeitsform, Aufsatz auf Tonträger sprechen, Vokabeln mündlich abfragen,…)

 

Ziel der Arbeit des Mobilen Dienstes ist es also, Kindern mit einem Förderbedarf im Bereich der Körperlichen und Motorischen Entwicklung eine Beschulung in Wohnortnähe zu ermöglichen. Grundprinzip ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

 

 

Förderschule KME Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am 03.11.2009, Änderung vorbehalten