Mobiler
Dienst |
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Der Mobile Dienst Der Mobile Dienst stellt
eine Form der integrativen Beschulung von Schülern und Schülerinnen mit einem
sonderpädagogischen Förderbedarf dar. Ziel ist der Verbleib von
zielgleich unterrichteten Kindern an den wohnortnahen allgemeinen Schulen. Die
Friedrich-von-Schiller-Schule deckt dabei für ihr Einzugsgebiet den Bereich
der Körperlichen und Motorischen Entwicklung ab. Dabei beraten und
unterstützen Förderschullehrkräfte unserer Schule körperlich beeinträchtigte
Kinder und ihre Lehrer in Grund-, Haupt- und Realschulen, den Gymnasien und
der IGS. |
Aufgaben des Mobilen Dienstes Der Mobile Dienst soll
keine Nachhilfe, physiotherapeutische Förderung oder Förderunterricht
leisten. Die Unterstützung durch den Mobilen Dienst umfasst vielmehr:
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Anpassung von
Lehr- und Lernmaterialien -
Auswahl
technischer und schulischer Hilfsmittel -
Unterstützung
im Umgang mit dem Schüler -
Information
über die Behinderung
-
Vermittlung
von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern -
Beratung
hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln -
Beratung in
rechtlichen Fragen
-
Beratung
hinsichtlich des Nachteilsausgleiches (siehe unten) -
Koordination
der Beratung aller Fachlehrer -
Beratung
hinsichtlich der individuellen Belastbarkeit der Schülerin oder des Schülers.
-
Anleitung
persönlichkeitsfördernder Maßnahmen, die der individuellen Auseinandersetzung
mit der Behinderung dienen -
Spezielle
zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler, die sich aus
der besonderen Kompetenz der Förderschullehrkraft ergeben. |
Nachteilsausgleich – Was ist das? Nach Artikel 3 Abs.3 Satz
2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden. Der Nachteilsausgleich
dient der Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile und
stellt keine Bevorzugung der behinderten Schülerinnen und Schüler gegenüber
deren Mitschülerinnen und Mitschüler dar. Entsprechend dem Erlass
des Nds. Kultusministeriums über Sonderpädagogische Förderung (SVBl 2/2005,
S. 57 ff) können die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche und
praktische Leistungsanforderungen verändert werden. Bei schriftlichen
Leistungsüberprüfungen sind zu dem wie im Erlass des Nds. Kultusministeriums
über schriftliche Arbeiten (SVBl 2/2005, S. 75 ff) ausgeführt, die äußeren
Bedingungen so zu gestalten, dass Nachteile aufgrund der Behinderung
ausgeglichen werden. Der individuell
festzulegende und gewährende Nachteilsausgleich kann wie folgt aussehen:
Ziel der Arbeit des
Mobilen Dienstes ist es also, Kindern mit einem Förderbedarf im Bereich der
Körperlichen und Motorischen Entwicklung eine Beschulung in Wohnortnähe zu
ermöglichen. Grundprinzip ist die Hilfe zur Selbsthilfe. |
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Förderschule
KME Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am |