Sprachfrühförderung
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Nach der PISA-Studie wurde offenbar, wie deutlich das Erlernen der deutschen Sprache zu einem positiven schulischen Erfolg beiträgt. Die Kinder sollen daher vor Beginn der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen. Gemäß NSchG wird für
Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind,
besonderer Unterricht zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache eingerichtet.
Solche Kinder sind verpflichtet im Jahr vor der Einschulung nach näheren
Bestimmungen durch das Kultusministerium an besonderen schulischen
Sprachfördermaßnahme teilzunehmen. Jeweils ca. 15 Monate vor der Einschulung
werden im Rahmen der Schulanfängeranmeldung bei allen im darauffolgenden
Schuljahr schulpflichtigen Kindern
die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten Verfahren festgestellt.
Wenn die Deutschkenntnisse des Kindes nicht
ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1.Klasse teilzunehmen, wird es
im Schuljahr vor der Einschulung einem Sprachförderkurs zugewiesen. Die
Arbeit mit diesen Kindern erfolgt in unserer Schule durch die
sozialpädagogische Fachkraft aus dem Schulkindergarten. In Absprache mit den jeweiligen Kindertagesstätten
werden die Sprachförderkurse im Schulkindergarten der Grundschule
durchgeführt. Jedes Kind hat ein Jahr lang einen Anspruch auf eine
Wochenstunde Sprachfrühförderung. |
Grundschule Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am 14.09.2009,
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