Sprachfrühförderung

 

 

 

Nach der PISA-Studie wurde offenbar, wie deutlich das Erlernen der deutschen Sprache zu einem positiven schulischen Erfolg beiträgt. Die Kinder sollen daher vor Beginn der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen.

 

Gemäß NSchG wird für Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, besonderer Unterricht zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache eingerichtet. Solche Kinder sind verpflichtet im Jahr vor der Einschulung nach näheren Bestimmungen durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahme teilzunehmen.

 

Jeweils ca. 15 Monate vor der Einschulung werden im Rahmen der Schulanfängeranmeldung bei allen im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtigen Kindern die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten Verfahren festgestellt.

 

Wenn die Deutschkenntnisse des Kindes nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1.Klasse teilzunehmen, wird es im Schuljahr vor der Einschulung einem Sprachförderkurs zugewiesen. Die Arbeit mit diesen Kindern erfolgt in unserer Schule durch die sozialpädagogische Fachkraft aus dem Schulkindergarten.

 

In Absprache mit den jeweiligen Kindertagesstätten werden die Sprachförderkurse im Schulkindergarten der Grundschule durchgeführt. Jedes Kind hat ein Jahr lang einen Anspruch auf eine Wochenstunde Sprachfrühförderung.

 

 

 

Grundschule Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am 14.09.2009, Änderung vorbehalten