Das Leitbild für den Sekundarbereich
der Friedrich-von-Schiller-Schule, FöS KME

 

 

Selbstbewusstsein stärken
Verantwortung übernehmen
Erwachsen werden

 

 

I. Ziel unserer Arbeit

 

FöSKM Logo 04Durch eine umfassende Förderung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind wir bestrebt, unsere Schüler in ihrer Persönlichkeit zu stärken und sie zu größtmöglicher Selbstständigkeit zu führen.

 

 

II. Grundlagen unserer Arbeit

 

In enger Zusammenarbeit fördern wir auf der Basis unserer vielfältigen pädagogischen und therapeutischen Qualifikationen jeden Schüler entsprechend seines Entwicklungsstandes.

                                                                                   

            Die Kooperation mit den Eltern ist für uns von großem Wert.

Diese ergänzen wir durch intensive Kontakte zu medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Einrichtungen.

 

            Unsere regelmäßige Analyse des Leistungs- und Entwicklungsstandes eines jeden Schülers gewährleistet die individuelle Förderung innerhalb unserer Schule sowie einen möglichen Wechsel in andere Schulformen.

                                                                                       

Die Lern- und Entwicklungsangebote richten wir an den aktuellen Bildungsstandards und den entsprechenden Kerncurricula aus.

 

 

III. Ausrichtung unserer Arbeit

 

            In unserer Arbeit orientieren wir uns an einem ganzheitlichen, positiven Menschenbild mit dem Anspruch, die körperlichen, seelischen und geistigen Fähigkeiten unserer Schüler zu erfassen und zu fördern.

 

Durch die Sensibilisierung für Werte wie Einfühlungsvermögen, Toleranz und Hilfsbereitschaft stärken wir unsere Schüler in ihrer sozialen Kompetenz und fördern sie in ihrer persönlichen Entwicklung und Selbstverantwortung.

 

Indem wir Umgangsformen und allgemeingültige Werte leben und vermitteln, bieten wir den Schülern Orientierung und Sicherheit im sozialen Alltag.

 

Förderschule KME Friedrich-von-Schiller, Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg, erstellt am 14.09.2009, Änderung vorbehalten